zubilligen

zubilligen
zubilligen vt разреша́ть; признава́ть; дава́ть согла́сие (на что-л.), j-m ein Recht zubilligen признава́ть за кем-л. пра́во на что-л.
zubilligen vt (j-m) присужда́ть (что-л. кому́-л.)
zubilligen vt юр. признава́ть; j-m mildernde Umstände zubilligen признава́ть смягча́ющие чью-л. вину́ обстоя́тельства

Allgemeines Lexikon. 2009.

Игры ⚽ Поможем сделать НИР

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • zubilligen — V. (Aufbaustufe) jmdm. ein Recht gewähren, jmdm. etw. zugestehen Synonyme: bewilligen, einräumen, genehmigen, gönnen, zuerkennen Beispiel: Dem Angeklagten wurden mildernde Umstände zugebilligt. Kollokation: jmdm. eine Entschädigung zubilligen …   Extremes Deutsch

  • Zubilligen — Zubilligen, S. Abbilligen …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • zubilligen — ↑ billig …   Das Herkunftswörterbuch

  • zubilligen — zu|bil|li|gen [ ts̮u:bɪlɪgn̩], billigte zu, zugebilligt <tr.; hat: (etwas, worauf Anspruch erhoben wird) als berechtigt anerkennen und gewähren: jmdm. eine Entschädigung, mildernde Umstände zubilligen; dem Volk wurde größere Freiheit… …   Universal-Lexikon

  • zubilligen — akzeptieren, anerkennen, anrechnen, berücksichtigen, bewilligen, einräumen, erlauben, garantieren, geben, genehmigen, gestatten, gewähren, gönnen, nicht absprechen, zuerkennen, zugestehen, zulassen, zusagen; (schweiz.): zusprechen; (geh.):… …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • zubilligen — zu̲·bil·li·gen (hat) [Vt] jemandem etwas zubilligen jemandem ein Recht o.Ä. gewähren ≈ jemandem etwas zugestehen, einräumen <jemandem ein Recht, eine Erleichterung, mildernde Umstände zubilligen> || hierzu Zu̲·bil·li·gung die; nur Sg …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • zubilligen — zu|bil|li|gen …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Umstand — Fakt; Faktum; Gegebenheit; Tatsache; Sachverhalt; Rahmenbedingung; Randbedingung; Eigenschaft; Faktor; Konstellation; Lage; Zustand; …   Universal-Lexikon

  • Zubilligung — Zu|bil|li|gung 〈f. 20; unz.〉 das Zubilligen ● unter Zubilligung mildernder Umstände * * * Zu|bil|li|gung, die; , en: das Zubilligen: unter Z. mildernder Umstände. * * * Zu|bil|li|gung, die; , en: das Zubilligen: unter Z. mildernder Umstände …   Universal-Lexikon

  • bewilligen — vorsehen; Ausgaben einplanen; bereitstellen; möglich machen; autorisieren; ermöglichen; gewähren; zulassen; lassen; gestatten; sanktionieren; …   Universal-Lexikon

  • einräumen — 1. einordnen, einstellen, hineinlegen, hineinstellen, räumen; (ugs.): hineinstecken. 2. bekennen, eingestehen, einsehen, gestatten, gestehen, gewähren, zubilligen, zugeben, zugestehen; (schweiz.): zusprechen; (geh.): zuteilwerden lassen;… …   Das Wörterbuch der Synonyme

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”